Die Regelungen verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlichen Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern.
Die verpflichtende Einführung von Qualitätssicherungssystemen bei allen Trägern der Arbeitsförderung wirkt sich nicht nur auf die Qualität des Maßnahmeangebotes positiv aus. Sie bietet Trägern der Arbeitsförderung auch die Chance, Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen zu optimieren und dadurch Effizienzrenditen zu erzielen. Einheitliche qualitative Mindeststandards und Zulassungsverfahren für alle Träger erhöhen die Transparenz und reduzieren die bisher unterschiedlichen Prüf- und Zulassungswege für Träger und Maßnahmen.
Für die Trägerzulassung ist eine Dokumentation zu erstellen, welche mindestens Aussagen zu folgenden Themen hat:
Für jede einzelne Maßnahme ist eine gesonderte Zertifizierung notwendig. Dazu sind jeweils folgende Nachweise zu erbringen:
Das Zertifizierungsverfahren der Trägerzulassung ist in der AZAV §5 geregelt. Nach Abschluss eines Überwachungsvertrages zwischen dem zu zertifizierenden Unternehmen und der fachkundigen Stelle, begutachten und bewerten Auditoren die Firma vor Ort anhand der verlangten Unterlagen und einer Ortsbegehung, auch bei verschiedenen Standorten der Trägereinrichtung.
Unsere durch die Akkreditierungsstelle zugelassenen Auditoren, haben eine jahrelange Erfahrung im Bildungsbereich und haben umfassende Kenntnisse der Fachbereiche, sowie über die Inhalte und Durchführungen von Maßnahmen. Das ausgestellte Zertifikat ist bei jährlich durchgeführten Überwachungsaudits fünf Jahre gültig.
Die Maßnahmenzulassung wird durch die Auditoren der sicZert Zertifizierungen durchgeführt. Hierzu ist normalerweise kein Besuch vor Ort notwendig. Voraussetzung ist natürlich, dass eine gültige Trägerzertifizierung vorliegt.
Auch hier gibt es Vorgaben, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, um eine erfolgreiche Maßnahmenzertifizierung durchführen zu können.
Sollte bei der Prüfung der Unterlagen festgestellt werden, dass sie nicht komplett sind, so ist eine Nachbesserung möglich.
Nach positiver Prüfung wir ein Zertifikat erstellt, welches eine Gültigkeit von 3 Jahren hat.